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Mutterschaftsgeld und Mutterschutz

Informationen zu Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und Beschäftigungsverbot

Mütter, die vor der Geburt sozialversicherungspflichtig tätig waren oder Arbeitslosengeld I bezogen haben, erhalten Mutterschaftsgeld. Es wird bis 8 Wochen nach der Geburt gezahlt.

Mutterschaftsgeld beantragen

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Die Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro pro Tag. Die Differenz zum Nettolohn zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss.

Frühgeborene

Bei Frühgeburten wird eine Frühgeborenenbescheinigung vom Krankenhaus ausgestellt. Der Mutterschutz verlängert sich entsprechend.

Bundesstiftung Mutter und Kind

In finanziellen Notlagen können werdende Mütter über Schwangerenberatungsstellen Hilfe von der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ beantragen. Wenden Sie sich an die Beratungsstellen von Caritas (06781-509900), Diakonie (06781-5163500) oder pro familia (06781-900480).

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